Das Spiel GoldenEye 007 dürfte jetzt wieder in den Regalen stehen, aber ändert sich dadurch so viel?
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GoldenEye 007 ist nicht mehr indiziert
Der Klassiker und Meilenstein im Shooter-Genre, GoldenEye 007 für das Nintendo 64, ist ab sofort nicht mehr indiziert. Kurz vor dem Ablauf der Frist von 25 Jahren wurde der Titel gemäß Paragraph 18 Absatz 7 des Jugendschutzgesetzes von Liste der indizierten Medien gestrichen. Das passiert allerdings nur, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste nicht mehr vorliegen (Was im Fall von GoldenEye 007 nicht weiter verwunderlich ist. Nach heutigen Gesichtspunkten ist das Spiel alles andere als brutal.) und einer der Rechteinhaber selbst aktiv wird. Vermutlich hat sich also eine Partei dafür stark gemacht, dass das Spiel schneller von der Liste der indizierten Medien verschwindet. Das betrifft auch zwei weitere Spiele. Blood Rayne und Blood Rayne 2 für den PC sind aus den gleichen Gründen auch nicht mehr indiziert. Über diese Games darf also ebenfalls wieder berichtet werden, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wer jetzt allerdings denkt, dass damit der Weg für ein Re-Release von GoldenEye 007 frei ist, sollte seine Erwartungen etwas zurückschrauben. Der First-Person-Shooter für das Nintendo 64 ist ein Lizenzmonster erster Güte. Als das Spiel 1997 auf den Markt gekommen ist, gehörte Entwickler Rare noch zu Nintendo und die Lizenz für die Games-Verwertung dieses Kinofilms lag ebenfalls bei der japanischen Firma. Mittlerweile ist Rare jedoch Teil der Xbox Game Studios, die aktuellen Filmrechte liegen nach 10 Jahren in Sonys Händen wieder bei MGM (seit Mai 2021 Teil von Amazon), während die Produktionsgesellschaft Eon als Teilhaber der gesamten James-Bond-Lizenz ebenfalls noch ein Wörtchen mitzureden hat.
Es bleibt daher abzuwarten, ob das Spiel jemals wieder für irgendwelche Plattformen erscheint. Es ist zwar für die Wii, die Xbox 360 und die PlayStation 3 ein Remake (mit Activision als Publisher) des Spiels erschienen, aber auch hier zeigte sich bereits das Lizenzwirrwarr. Pierce Brosnan wurde gegen Daniel Craig ausgetauscht und der Titelsong wurde erneut eingesungen, dieses Mal aber von Nicole Scherzinger und nicht von Tina Turner, um nur zwei Beispiele zu nennen.